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Das Kernkonzept

Der Non-Dom-Status auf Zypern: Umfassender Überblick

Letzte Aktualisierung: März 2026 · Lesezeit: 12 Minuten

Der Non-Dom-Status gewährt Zuwanderern auf Zypern eine vollständige Befreiung von der Special Defence Contribution (SDC) auf Dividenden und Zinserträge – garantiert für 17 Jahre. Die Bedingungen sind klar definiert: Sie müssen steuerlich auf Zypern ansässig sein (über die 60-Tage- oder 183-Tage-Regel), eine dauerhafte Wohnung auf Zypern unterhalten (Miete oder Eigentum), einen wirtschaftlichen Bezug zu Zypern haben (z. B. als Direktor einer zypriotischen Limited) und dürfen sich nicht länger als 183 Tage in einem anderen einzelnen Staat aufhalten. Als Zuwanderer aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz erfüllen Sie die Domizil-Voraussetzung – denn wer nicht auf Zypern geboren wurde und dort kein dauerhaftes Domizil begründet hat, gilt als Non-Domiciled. CMC hat den Non-Dom-Status für über 800 Mandanten beantragt – mit einer Erfolgsquote von 100 Prozent.

Sonnenuntergang am Strand mit Vögeln auf Zypern

Was bedeutet Non-Domiciled?

Der Begriff stammt aus dem angelsächsischen Recht. Im zypriotischen Kontext beschreibt er eine Person, die steuerlich auf Zypern ansässig ist, deren dauerhafter Lebensmittelpunkt (Domizil) jedoch nicht auf Zypern liegt. Das Domizil ist dabei nicht identisch mit dem Wohnsitz: Es bezeichnet den Ort, an dem eine Person ihren endgültigen, dauerhaften Lebensmittelpunkt hat oder aufgrund ihrer Geburt zugeordnet bekommt.

Zypriotisches Recht unterscheidet zwei Domizil-Formen: Das Ursprungsdomizil (domicile of origin), das bei Geburt durch das Domizil des Vaters bestimmt wird, und das Wahldomizil (domicile of choice), das durch bewusste Verlagerung des dauerhaften Lebensmittelpunkts entsteht. Wer weder auf Zypern geboren ist (mit zypriotischem Vater) noch seinen dauerhaften Lebensmittelpunkt bewusst und endgültig nach Zypern verlegt hat, gilt als Non-Domiciled.

Voraussetzungen im Detail

Zwei Bedingungen müssen gleichzeitig erfüllt sein:

1. Steuerliche Ansässigkeit auf Zypern: Dies erfordert entweder einen Aufenthalt von mehr als 183 Tagen pro Kalenderjahr (183-Tage-Regel) oder die Erfüllung der flexibleren 60-Tage-Regel. Letztere verlangt mindestens 60 Tage Aufenthalt auf Zypern, keinen Aufenthalt von mehr als 183 Tagen in einem anderen einzelnen Staat, eine geschäftliche Tätigkeit oder Direktorenposition auf Zypern sowie einen dauerhaften Wohnsitz (Eigentum oder Miete).

2. Fehlendes zypriotisches Domizil: Der Antragsteller darf weder ein zypriotisches Ursprungsdomizil noch ein zypriotisches Wahldomizil besitzen. Zudem darf er innerhalb der letzten 20 Jahre nicht mindestens 17 Jahre als steuerlich ansässig auf Zypern registriert gewesen sein.

Felsküste auf Zypern mit Mittelmeerblick

Die konkreten Steuervorteile

Der zentrale Vorteil liegt in der vollständigen Befreiung von der Special Defence Contribution. Diese betrifft seit der Reform 2026 zwei Einkommensarten:

Dividenden: Domizilierte Einwohner zahlen seit 2026 einen reduzierten SDC-Satz von 5 Prozent auf Dividenden (zuvor 17 Prozent). Non-Doms zahlen null Prozent. Lediglich der GeSY-Beitrag von 2,65 Prozent fällt an (gedeckelt bei einem Gesamteinkommen von 180.000 Euro).

Zinserträge: Hier beträgt der SDC-Satz für Domizilierte weiterhin 17 Prozent. Non-Doms sind vollständig befreit. Bei erheblichen Zinseinkünften ist der Vorteil daher besonders signifikant.

Mieteinnahmen: Seit der Reform 2026 ist die SDC auf Mieteinnahmen für alle Steuerpflichtigen abgeschafft. Mieteinnahmen unterliegen nur noch der regulären Einkommensteuer. In diesem Bereich besteht kein spezifischer Non-Dom-Vorteil mehr.

Die 60-Tage-Regel seit 2026

Die Steuerreform 2026 hat eine wesentliche Vereinfachung der 60-Tage-Regel eingeführt: Die frühere Bedingung, nicht gleichzeitig in einem anderen Staat steuerlich ansässig zu sein, wurde ersatzlos gestrichen. Seit dem 1. Januar 2026 können Personen die 60-Tage-Regel auf Zypern erfüllen, selbst wenn sie parallel in einem anderen Land als steuerlich ansässig gelten.

In der Praxis schafft diese Änderung mehr Flexibilität, erzeugt aber auch Komplexität: Bei doppelter steuerlicher Ansässigkeit greifen die Tiebreaker-Regeln des jeweils anwendbaren Doppelbesteuerungsabkommens. Die Abfolge der Kriterien ist standardmäßig: ständige Wohnstätte, Mittelpunkt der Lebensinteressen, gewöhnlicher Aufenthalt, Staatsangehörigkeit.

Die 17-Jahres-Grenze und Verlängerung

Nach 17 Jahren steuerlicher Ansässigkeit innerhalb eines 20-Jahres-Fensters wird eine Person als deemed domiciled eingestuft und verliert die SDC-Befreiung. Seit 2026 gibt es jedoch eine Verlängerungsoption: Gegen eine nicht erstattungsfähige Pauschalzahlung von 250.000 Euro kann der Befreiungszeitraum um fünf Jahre verlängert werden. Diese Option kann einmalig erneuert werden – insgesamt also bis zu zehn weitere Jahre.

Steuerfreie Wertpapiergewinne

Unabhängig vom Domizil-Status sind Veräußerungsgewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren auf Zypern grundsätzlich steuerfrei. Als Wertpapiere gelten Aktien in- und ausländischer Unternehmen, Anleihen, Schuldverschreibungen, Optionen und andere derivative Instrumente. Ausgenommen sind lediglich Anteile, deren Wert sich überwiegend aus zypriotischen Immobilien ableitet.

Einkommensteuer für Non-Doms

Non-Doms unterliegen der regulären zypriotischen Einkommensteuer auf ihr weltweites Einkommen (soweit es nicht durch spezifische Befreiungen abgedeckt ist). Die Steuersätze sind progressiv: Die ersten 22.000 Euro sind steuerfrei, darüber greifen Sätze von 20 bis 35 Prozent. Für Personen, die erstmalig auf Zypern eine Beschäftigung aufnehmen und mehr als 100.000 Euro jährlich verdienen, gilt eine 50-Prozent-Befreiung auf das Arbeitseinkommen – für zehn Jahre.

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