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Firmengründung

Firmengründung Zypern: Private Limited Company gründen

Aktualisiert: März 2026 · Lesezeit: 12 Minuten

Die zypriotische Private Limited Company (Ltd) ist die bevorzugte Rechtsform für ausländische Unternehmer, die von den steuerlichen Vorteilen Zyperns profitieren möchten. Mit einer Körperschaftsteuer von 15 Prozent, dem Non-Dom-Vorteil für Gesellschafter und einer EU-konformen Rechtsstruktur bietet sie ein ausgezeichnetes Gesamtpaket.

Rechtsform im Überblick

Die Private Limited Company ist eine Kapitalgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, beschränkter Haftung der Gesellschafter, einem oder mehreren Direktoren (mindestens ein Director ist Pflicht, ein zypriotischer Secretary empfohlen) und einem Mindestkapital von lediglich 1.000 Euro (keine Einzahlungspflicht). Die Gesellschaft wird beim Registrar of Companies eingetragen und unterliegt dem Companies Law (Cap. 113), das stark an das britische Gesellschaftsrecht angelehnt ist.

Gründungsablauf in der Praxis

Firmengründung – Zypern

Die Gründung beginnt mit der Namensprüfung und -reservierung beim Registrar of Companies, was in der Regel ein bis zwei Werktage dauert. Anschließend werden die Gründungsdokumente erstellt: Memorandum of Association (Gesellschaftszweck und -gegenstand) und Articles of Association (interne Regelungen der Gesellschaft). Nach Einreichung der Dokumente beim Registrar erfolgt die Eintragung, die typischerweise fünf bis zehn Werktage in Anspruch nimmt.

Parallel zur Eintragung werden die Steuernummer (TIN) beim Tax Department und die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beim VAT Office beantragt. Die Gesamtdauer von der Beauftragung bis zur voll einsatzbereiten Gesellschaft beträgt bei CMC durchschnittlich zwei bis vier Wochen.

Gründungskosten

Die typischen Gründungskosten umfassen die staatliche Registrierungsgebühr, Anwalts- und Beratungshonorar für die Dokumentenerstellung, die jährliche Registrierungsgebühr beim Registrar (350 Euro) sowie Kosten für den registrierten Firmensitz. Die konkreten Honorare variieren je nach Komplexität der Gesellschaftsstruktur und Zusatzleistungen. CMC bietet Paketpreise an, die alle Gründungsschritte einschließlich Steuernummer und USt-ID umfassen.

Steuerliche Aspekte

Die zypriotische Limited zahlt 15 Prozent Körperschaftsteuer auf ihren Gewinn. Durch das IP-Box-Regime kann der effektive Satz auf 3 Prozent sinken. Ausschüttungen an Non-Dom-Gesellschafter unterliegen keiner SDC. Die Kombination ergibt eine Gesamtbelastung von rund 15 Prozent auf ausgeschüttete Gewinne – ein Bruchteil der Belastung in Deutschland, wo die Gesamtquote leicht über 50 Prozent erreichen kann.

Director und Secretary

Mindestens ein Director ist erforderlich; er kann jede Nationalität besitzen und muss nicht auf Zypern ansässig sein – obwohl eine zypriotische Ansässigkeit des Directors die steuerliche Position der Gesellschaft stärkt. Ein Company Secretary ist empfohlen und wird in der Praxis fast immer bestellt. Die Bestellung eines zypriotischen Sekretärs durch eine Beratungsgesellschaft wie CMC ist üblich und stellt die Einhaltung lokaler Compliance-Anforderungen sicher.

Bankkontoeröffnung

Die Eröffnung eines Geschäftskontos bei einer zypriotischen Bank ist ein wesentlicher Schritt nach der Gründung. Zypriotische Banken verlangen umfangreiche Know-Your-Customer-Dokumentation, darunter Ausweiskopien der Direktoren und Gesellschafter, Geschäftsplan und Beschreibung der Aktivitäten, Herkunftsnachweise für Kapital und Referenzschreiben. CMC begleitet die Kontoeröffnung und stellt die Unterlagen in bankkonformer Form zusammen.

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Firmengründung Zypern: Was Sie in der Praxis erwartet

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Häufige Fragen zu Firmengründung Zypern

Wie lange dauert der Prozess bei Firmengründung Zypern?

Welche Kosten entstehen bei Firmengründung Zypern?

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Beispielrechnung: Gründung und erstes Jahr

PositionKosten (ca.)
Gründungsgebühren (Handelsregister)350 €
CMC Gründungspaket inkl. Satzungab 2.500 €
Registrierte Adresse (Virtual Office)ab 1.200 €/Jahr
Buchhaltung und Jahresabschlussab 2.400 €/Jahr
Steuernummer + USt-Registrierungim Gründungspaket enthalten

Bei einem Jahresgewinn von 200.000 Euro fallen 30.000 Euro Körperschaftsteuer (15 %) an. Der Nettobetrag von 170.000 Euro kann als Non-Dom steuerfrei als Dividende entnommen werden – lediglich 2,65 % GeSY (max. 4.770 Euro) sind zu zahlen. In Deutschland würden bei gleichem Gewinn über 100.000 Euro an Steuern anfallen.

CMC: Ihr Partner für Firmengründung Zypern

Bei Firmengründung Zypern begleitet CMC den gesamten Prozess – von der Vorbereitung der Gründungsunterlagen über die Registrierung beim Department of Registrar of Companies bis zur Eröffnung des Geschäftskontos und der steuerlichen Registrierung. Unser Team erledigt die behördlichen Schritte, während Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren. Die Gründung einer zypriotischen Limited dauert in der Regel zwei bis vier Wochen.

CMC hat seit 2010 hunderte Gesellschaften auf Zypern gegründet und verwaltet. Wir kennen die Anforderungen der Behörden im Detail und stellen sicher, dass Ihre Gesellschaft von Anfang an compliant aufgestellt ist. Vereinbaren Sie ein kostenfreies Erstgespräch – hier Termin buchen.

CMC empfiehlt, den gesamten Ansiedlungsprozess professionell begleiten zu lassen. Die Kosten für unsere Beratung sind als Betriebsausgaben steuerlich absetzbar und amortisieren sich durch die erzielte Steuerersparnis in der Regel innerhalb weniger Monate. Unser Team steht Ihnen in Larnaca und Paphos persönlich zur Verfügung – rufen Sie uns an unter +357 24 400 246 oder schreiben Sie uns per WhatsApp.

Firmengründung Zypern: Zusammenfassung und Ausblick

Das Thema Firmengründung Zypern gehört zu den zentralen Aspekten einer steuerlich optimierten Ansiedlung auf Zypern. Die Kombination aus dem Non-Dom-Status, der niedrigen Körperschaftsteuer von 15 Prozent und der 60-Tage-Regel macht Zypern zum attraktivsten Standort in der Europäischen Union für Unternehmer, Investoren und Privatiers aus dem deutschsprachigen Raum. CMC hat seit 2010 über 800 Mandanten bei genau diesem Schritt begleitet – mit einer Erfolgsquote von 100 Prozent bei der Non-Dom-Beantragung.

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