Zypern bietet eine der großzügigsten Regelungen weltweit, um die steuerliche Ansässigkeit mit einem Minimum an physischer Präsenz herzustellen. Die sogenannte 60-Tage-Regel erlaubt es, mit nur 60 Aufenthaltstagen pro Kalenderjahr als steuerlich ansässig auf Zypern zu gelten – und damit sämtliche Vorteile des zypriotischen Steuersystems einschließlich des Non-Dom-Status zu nutzen. Dieser Beitrag erläutert alle Voraussetzungen, die Änderungen durch die Reform 2026 und gibt praktische Hinweise für die korrekte Anwendung.
Die vier Voraussetzungen (seit 2026)
Seit dem 1. Januar 2026 müssen vier Bedingungen gleichzeitig erfüllt sein, damit eine Person unter der 60-Tage-Regel als steuerlich ansässig auf Zypern gilt:
Erstens: Die Person muss sich im betreffenden Steuerjahr (Kalenderjahr) an mindestens 60 Tagen physisch auf Zypern aufhalten. Die genaue Zählung folgt spezifischen Regeln, die weiter unten erläutert werden.
Zweitens: Die Person darf sich in keinem anderen einzelnen Staat länger als 183 Tage im selben Kalenderjahr aufhalten. Aufenthalte in mehreren Ländern sind unproblematisch, solange kein einzelnes Land die 183-Tage-Schwelle überschreitet.
Drittens: Die Person muss im betreffenden Steuerjahr geschäftliche Aktivitäten auf Zypern ausüben, auf Zypern angestellt sein oder eine Position als Direktor in einer zypriotisch steuerlich ansässigen Gesellschaft innehaben. Es genügt, wenn diese Voraussetzung zu irgendeinem Zeitpunkt im Steuerjahr erfüllt ist.
Viertens: Die Person muss über einen dauerhaften Wohnsitz auf Zypern verfügen. Dieser kann im Eigentum stehen oder gemietet sein. Ein langfristiger Mietvertrag (typischerweise mindestens zwölf Monate) ist ausreichend.
Wesentliche Änderung seit 2026
Vor der Reform 2026 existierte eine fünfte Bedingung: Die Person durfte in keinem anderen Staat als steuerlich ansässig gelten. Diese Anforderung wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2026 ersatzlos gestrichen. Seitdem kann eine Person die 60-Tage-Regel erfüllen, selbst wenn sie gleichzeitig in einem anderen Land als steuerlich ansässig behandelt wird.
Diese Änderung ist in der Praxis bedeutsam, weil es Fälle gibt, in denen die Abmeldung der Steueransässigkeit im Herkunftsland nicht sofort oder nicht vollständig möglich ist. Beispielsweise betrachten manche Länder Personen noch für das gesamte Abreisejahr als steuerlich ansässig, auch wenn der Umzug bereits stattgefunden hat. Mit der Abschaffung der fünften Bedingung entfällt dieses Problem – zumindest auf zypriotischer Seite.
Allerdings schafft eine doppelte steuerliche Ansässigkeit potenziell Konflikte. In diesem Fall bestimmt das jeweils anwendbare Doppelbesteuerungsabkommen, welchem Staat das primäre Besteuerungsrecht zusteht. Die Tiebreaker-Kriterien folgen einer festen Hierarchie: ständige Wohnstätte, Mittelpunkt der Lebensinteressen, gewöhnlicher Aufenthalt und schließlich Staatsangehörigkeit.

Wie werden die Aufenthaltstage gezählt?
Die zypriotische Steuerbehörde folgt bei der Tagezählung einem klaren Regelwerk. Der Tag der Ankunft auf Zypern zählt als ein Tag auf Zypern. Der Tag der Abreise aus Zypern zählt als ein Tag außerhalb Zyperns. Wenn eine Person am selben Tag anreist und abreist, zählt dieser Tag als ein Tag auf Zypern. Wenn eine Person Zypern verlässt und am selben Tag zurückkehrt, zählt dieser Tag als ein Tag außerhalb Zyperns. Die Berechnung erfolgt auf Basis des Kalenderjahres – also vom 1. Januar bis zum 31. Dezember.
In der Praxis bedeutet dies, dass bei einem typischen Aufenthaltsmuster (beispielsweise Ankunft am Freitag, Abreise am Montag) drei volle Tage auf Zypern gezählt werden: Freitag (Ankunftstag = Zypern), Samstag und Sonntag (jeweils Zypern), Montag (Abreisetag = nicht Zypern). Eine sorgfältige Dokumentation der Reisebewegungen – idealerweise durch Flugtickets, Boardingpässe und Hotelbuchungen – ist unerlässlich.
Geschäftstätigkeit als Voraussetzung
Die dritte Bedingung verlangt, dass die Person eine geschäftliche Verbindung zu Zypern unterhält. Die gängigste Erfüllungsvariante ist die Position als Direktor (Director) einer zypriotisch steuerlich ansässigen Gesellschaft. Dies kann die eigene Gesellschaft sein, die man auf Zypern gegründet hat. Alternativ kann die Person auf Zypern angestellt sein oder dort als Selbständiger tätig sein.
Entscheidend ist: Diese Bedingung muss zu irgendeinem Zeitpunkt im Steuerjahr erfüllt sein. Wird die Geschäftstätigkeit oder Direktorenposition im Laufe des Jahres beendet, entfällt die steuerliche Ansässigkeit für dieses Jahr unter der 60-Tage-Regel. Eine sorgfältige Planung des Zeitpunkts solcher Änderungen ist daher ratsam.
Dauerhafter Wohnsitz
Die vierte Bedingung erfordert eine dauerhafte Wohnstätte auf Zypern. Eine gemietete Wohnung mit einem Mietvertrag von mindestens zwölf Monaten erfüllt diese Voraussetzung ebenso wie eine Eigentumswohnung oder ein Eigenheim. Das Finanzamt kann den Nachweis über eine gestempelte Kopie des Mietvertrags, einen Eigentumsnachweis (Title Deed), Versorgerrechnungen (Strom, Wasser) oder eine Kopie des Wohnungskaufvertrags verlangen.
Vergleich mit der 183-Tage-Regel
Neben der 60-Tage-Regel existiert die klassische 183-Tage-Regel: Wer sich mehr als 183 Tage im Kalenderjahr auf Zypern aufhält, gilt als steuerlich ansässig – ohne weitere Bedingungen. Diese Regel ist einfacher, erfordert aber einen deutlich längeren Aufenthalt.
Die 60-Tage-Regel ist ideal für international mobile Unternehmer, die Flexibilität benötigen und nicht mehr als zwei Monate pro Jahr auf Zypern verbringen möchten. Die 183-Tage-Regel eignet sich für Personen, die ohnehin den Großteil des Jahres auf Zypern leben möchten oder keine zypriotische Gesellschaft betreiben.
Praktische Empfehlungen
Planen Sie Ihre Aufenthalte mit Puffer: Statt genau 60 Tage anzustreben, empfehlen wir mindestens 70 bis 75 Tage, um unvorhergesehene Änderungen (Flugausfälle, Krankheit) abzufangen. Dokumentieren Sie jeden Aufenthalt lückenlos mit Flugdaten, Boardingpässen und ggf. Hotelbuchungen. Beachten Sie die Jahresendplanung: Da die Zählung auf dem Kalenderjahr basiert, müssen Sie vor Jahresende sicherstellen, dass die 60 Tage erreicht sind. Behalten Sie auch die 183-Tage-Grenze in anderen Ländern im Blick, da ein Überschreiten dieser Schwelle in einem anderen Staat Ihre steuerliche Position dort verändern kann.
| Bedingung | Anforderung (seit 2026) |
|---|---|
| Aufenthalt auf Zypern | Mindestens 60 Tage im Kalenderjahr |
| Max. Aufenthalt anderswo | Kein einzelnes Land >183 Tage |
| Geschäftstätigkeit | Beschäftigung oder Direktorenposition auf Zypern |
| Dauerhafte Wohnung | Miete oder Eigentum auf Zypern |
CMC-Begleitung bei der 60-Tage-Regel
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| Bedingung | Anforderung (seit 2026) |
|---|---|
| Aufenthalt auf Zypern | Mindestens 60 Tage im Kalenderjahr |
| Max. Aufenthalt anderswo | Kein einzelnes Land >183 Tage |
| Geschäftstätigkeit | Beschäftigung oder Direktorenposition auf Zypern |
| Dauerhafte Wohnung | Miete oder Eigentum auf Zypern |
