Nicht-EU-Bürger, die sich auf Zypern niederlassen möchten, können über das Fast-Track Permanent Residence Programme eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis erwerben. Voraussetzung ist unter anderem eine Immobilieninvestition von mindestens 300.000 Euro in eine Neubauimmobilie.
Das Programm im Überblick
Zyperns Permanent Residence Permit (PR) gewährt Nicht-EU-Bürgern ein unbefristetes Aufenthaltsrecht auf Zypern. Im Gegensatz zu einem Visum muss die PR nicht regelmäßig erneuert werden. Der Inhaber muss lediglich Zypern mindestens einmal alle zwei Jahre besuchen, um den Status aufrechtzuerhalten. Die PR berechtigt zum Aufenthalt und zur Arbeit auf Zypern, nicht aber automatisch zur Freizügigkeit innerhalb der EU.
Voraussetzungen
Der Antragsteller muss eine Neubauimmobilie im Wert von mindestens 300.000 Euro (zzgl. VAT) erwerben. Der Kaufpreis muss vollständig mit Mitteln aus dem Ausland bezahlt werden. Ein jährliches Einkommen von mindestens 50.000 Euro aus Quellen außerhalb Zyperns muss nachgewiesen werden (plus 15.000 Euro für den Ehepartner und 10.000 Euro pro Kind). Der Antragsteller muss ein einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis vorlegen und darf nicht auf einer internationalen Sanktionsliste stehen.
Antragsablauf
Der Antrag wird beim Civil Registry and Migration Department eingereicht. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel zwei bis drei Monate. Nach Genehmigung erhält der Antragsteller einen Aufenthaltsstempel im Reisepass und kann eine zypriotische Aufenthaltskarte beantragen. Familienangehörige (Ehepartner und minderjährige Kinder) können in denselben Antrag einbezogen werden.
Kombination mit Non-Dom-Status
Die Permanent Residence allein begründet keine steuerliche Ansässigkeit. Um den Non-Dom-Status und die damit verbundenen Steuervorteile zu nutzen, muss der PR-Inhaber zusätzlich die steuerliche Ansässigkeit über die 183-Tage- oder 60-Tage-Regel herstellen. Die PR erleichtert diesen Schritt jedoch erheblich, da das Aufenthaltsrecht gesichert ist und die Immobilieninvestition gleichzeitig den Wohnsitznachweis für die 60-Tage-Regel erfüllt.
PR-Beratung
Wir beraten Nicht-EU-Bürger zum Permanent-Residence-Programm und der Kombination mit dem Non-Dom-Status. .
Aufenthaltsgenehmigung Zypern: Was Sie in der Praxis erwartet
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Häufige Fragen zu Aufenthaltsgenehmigung Zypern
Wie lange dauert der Prozess bei Aufenthaltsgenehmigung Zypern?
Welche Kosten entstehen bei Aufenthaltsgenehmigung Zypern?
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Ist Aufenthaltsgenehmigung Zypern auch für Österreicher und Schweizer relevant?
Ja, Aufenthaltsgenehmigung Zypern betrifft nicht nur deutsche, sondern auch österreichische und Schweizer Staatsbürger. Die Voraussetzungen sind identisch – EU-Bürger benötigen den Yellow Slip, Nicht-EU-Bürger ein entsprechendes Visum oder die Permanent Residence. Die steuerlichen Vorteile gelten unabhängig von der Nationalität. Österreich hat ähnliche Doppelbesteuerungsabkommen mit Zypern wie Deutschland. Für Schweizer gelten mangels EU-Mitgliedschaft gesonderte Regelungen bei der Aufenthaltsgenehmigung, die steuerlichen Vorteile auf Zypern sind jedoch identisch.
Permanent Residence: Anforderungen im Überblick
| Kriterium | Anforderung |
|---|---|
| Immobilieninvestition | Mind. 300.000 € (Neubau) + MwSt |
| Bankguthaben | Nachweis über gesichertes Einkommen aus dem Ausland |
| Strafregister | Polizeiliches Führungszeugnis (Heimatland) |
| Aufenthalt | Mind. 1 Besuch alle 2 Jahre |
| Bearbeitungszeit | Ca. 2–3 Monate |
| Gültigkeit | Unbefristet (lebenslang) |
Das Permanent-Residence-Programm berechtigt zum dauerhaften Aufenthalt auf Zypern, nicht aber zur Freizügigkeit innerhalb der EU. Es ist besonders relevant für Nicht-EU-Bürger, die den Non-Dom-Status nutzen möchten. CMC koordiniert den gesamten Antragsprozess einschließlich Immobilienauswahl und Behördenkontakt.
Das Permanent-Residence-Programm kann mit dem Non-Dom-Status kombiniert werden: Die Immobilieninvestition erfüllt gleichzeitig die Wohnsitzvoraussetzung für den Non-Dom-Status. CMC berät Nicht-EU-Bürger zur optimalen Strukturierung – von der Immobilienauswahl über die Finanzierung bis zum PR-Antrag und der steuerlichen Registrierung.
CMC: Mehr als Steuerberatung
Beim Thema Aufenthaltsgenehmigung Zypern unterstützt CMC nicht nur steuerlich, sondern auch praktisch. Unser Team hilft bei der Wohnungssuche, der Schulanmeldung, der Krankenversicherung und allen behördlichen Registrierungen. Wir organisieren Mandantentreffen, bei denen Sie andere deutschsprachige Auswanderer kennenlernen, und stehen auch nach der Ansiedlung als Ansprechpartner zur Verfügung.
Zypern bietet eine außergewöhnliche Lebensqualität: über 340 Sonnentage im Jahr, niedrige Kriminalität, eine wachsende internationale Gemeinschaft und eine Infrastruktur, die stetig ausgebaut wird. Wenn Sie Aufenthaltsgenehmigung Zypern als nächsten Schritt erwägen, beraten wir Sie gerne – kostenfreies Erstgespräch buchen.
CMC empfiehlt, den gesamten Ansiedlungsprozess professionell begleiten zu lassen. Die Kosten für unsere Beratung sind als Betriebsausgaben steuerlich absetzbar und amortisieren sich durch die erzielte Steuerersparnis in der Regel innerhalb weniger Monate. Unser Team steht Ihnen in Larnaca und Paphos persönlich zur Verfügung – rufen Sie uns an unter +357 24 400 246 oder schreiben Sie uns per WhatsApp.
Aufenthaltsgenehmigung Zypern: Zusammenfassung und Ausblick
Das Thema Aufenthaltsgenehmigung Zypern gehört zu den zentralen Aspekten einer steuerlich optimierten Ansiedlung auf Zypern. Die Kombination aus dem Non-Dom-Status, der niedrigen Körperschaftsteuer von 15 Prozent und der 60-Tage-Regel macht Zypern zum attraktivsten Standort in der Europäischen Union für Unternehmer, Investoren und Privatiers aus dem deutschsprachigen Raum. CMC hat seit 2010 über 800 Mandanten bei genau diesem Schritt begleitet – mit einer Erfolgsquote von 100 Prozent bei der Non-Dom-Beantragung.
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Wichtig: Das PR-Programm ist kein Staatsbürgerschaftsprogramm. Es gewährt dauerhaften Aufenthalt auf Zypern, aber keine Reisefreiheit innerhalb des Schengen-Raums. Für EU-Bürger ist das PR-Programm nicht erforderlich – sie genießen ohnehin Freizügigkeit.
